Vision

… zur Zukunft der Arbeitswelt

Wir wollen …

  • Arbeit neu denken – Erwerb – Aus-/Weiter-/Bildung – Sorgearbeit

Arbeit ist mehr als Erwerbstätigkeit! Darum ergänzende Basisabsicherung für alle, die gesellschaftlich/familiär wertvolle Arbeit leisten und die sich weiter-/bilden!

  • Modifizierung der Arbeitszeit

Mehr oder weniger? Nicht entweder/oder, sondern besser!

  •  Gerechte Verteilung des Gesamtvermögens

Roboter übernehmen unsere Arbeit? Dann sollen ihre Eigentümer auch gerechte Abgaben für das Allgemeinwohl zahlen!

… eine moderne, aber vor allem menschengerechte Zukunft der Arbeitswelt!

Visionspapier zur Zukunft der Arbeitswelt

Broschüre Visionspapier (Kurzfassung)

Das „Papier Eisenberg“
Visionäre Lösungen … statt Angst vor der Zukunft!

  1. Einleitung

Die Wahl des übergreifenden Konferenzthemas „Zukunft der Arbeitswelt“ hat sich bereits im Vorfeld der Regional- und Landeskonferenzen in der Steiermark in mehrfacher Hinsicht bewährt und in seinem innovativen Potential als vielschichtig nutz- und bearbeitbar erwiesen.

Die Fragestellung möglicher Entwicklungswege zukünftiger Gesellschaften findet öffentliche, mediale Aufmerksamkeit, steht im Mittelpunkt von Diskussionen, wird wissenschaftlich erforscht. Breite gesellschaftliche Anknüpfungspunkte sind solcherart gegeben.

Insbesondere eröffnet sich aber die Chance, explizit Position zu beziehen und der Bedeutung des ÖGB als bewährtem gesellschaftspolitischem Handlungsträger entsprechend, Gestaltungswillen und -kraft zu bekunden. Die Entwicklung visionärer Ziele verbunden mit konkreten Zielvorgaben ermöglicht einen positiven Blick in die Zukunft. Aktive Teilhabe an Stelle resignativer Reaktion kann umgesetzt und somit einmal mehr der ÖGB in seiner Leuchtturm-Funktion (wobei Standhaftigkeit, Schutz und innovative Strahlkraft in diesem Bild zusammengefasst werden sollen) bestätigt werden.

Das vorliegende Papier beruht auf einem intensiven Austausch und der Zusammenarbeit einer Reihe von Akteur_innen. Ehe daher Überlegungen inhaltlicher Natur angestellt werden, Tendenzen und mögliche Entwicklungen der zukünftigen Arbeitswelt diskutiert und das gemeinschaftlich entworfene Zukunftsmodell vorgestellt werden, erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung des Arbeitsprozesses.

Die konkrete Ausformulierung des Papiers für die Entscheidungsträger_innen des ÖGB Steiermark wird durch ein Redaktionsteam erfolgen, dessen Expertise maßgebliche Schritte bewirkt hat. Die Endgestaltung und der Forderungskatalog in seiner Gesamtheit entsprechen jedoch nicht zwingend den Einzelpositionen der jeweiligen Fachrichtungen, sondern sind vielmehr als deren Synthese zu verstehen.

  1. Entstehungsprozess

Nachdem das Thema „Zukunft der Arbeitswelt“ von Seiten der ÖGB Landesorganisation Steiermark gewählt worden war und ein Prozess der internen Vorbereitung eingesetzt hatte, bestätigte sich rasch dessen Vielseitigkeit und enorme Bandbreite. National wie international ist eine Vielzahl von Wissenschafter_innen, Journalist_innen, politischen und gesellschaftlichen Handlungsträger_innen sowie sonstigen Interessierten mit der Thematik beschäftigt. Daraus ergibt sich die Chance, Zugriff auf eine enorm große Menge von Datenmaterial zu nehmen, Studien, Positionspapiere, Überlegungen vergleichen und auswerten zu können.

Um den heterogenen Wissensstand und die Interpretationsmöglichkeiten breit abzudecken, wurde die Entscheidung getroffen, zunächst in einem ersten Schritt die „interne“ Fachexpertise in ÖGB und den Gewerkschaften zu bündeln. In mehreren Besprechungen wurde der bisherige Wissens- und Erfahrungsstand ausgetauscht, gemeinschaftlich relevante Fragestellungen erarbeitet und die schlussendliche Vorgehensweise geklärt.

Dies sah vor, das Gremium zu öffnen und Expert_innen in den Aushandlungs- und Arbeitsprozess zu involvieren. Als Rahmen wurde ein zweitägiger Workshop gewählt: Von 27. bis 28. Jänner 2017 fand im Burgenland (Eisenberg) die Veranstaltung „Zukunft der Arbeitswelt – Zukunftsvisionen Gewerkschaft 4.0“ statt. Die Klausur wurde genutzt, um in intensiver Auseinandersetzung Positionen kritisch zu hinterfragen beziehungsweise neu zu bewerten und festzulegen. Derzeitig absehbare und mögliche zukünftige Entwicklungen und Szenarien wurden erörtert, Fragestellungen adaptiert und geschärft und schließlich Ansätze einer Gestaltung entworfen. Die zentrale Zielvorstellung des Workshops konnte vollinhaltlich umgesetzt werden: Eine konkrete Vision der zukünftigen Arbeits- und Lebenswelt wurde entworfen. Die Prämisse der „guten Arbeit“ stand dabei im Zentrum sämtlicher Überlegungen.

Um die Visionen realiter zur Umsetzung gelangen zu lassen, wird es intensiver Bemühungen und eines Bündels von Maßnahmen und Strategien bedürfen: Neben der Abklärung rechtlicher Voraussetzungen etc. wird ein breiter gesellschaftlicher Diskurs angestrebt, der in der Präsentation der Vision bei der Landeskonferenz im Juni 2017 seinen Anfang nehmen soll. Die aktuelle Sachlage soll dabei einer Bevölkerungsmehrheit ebenso verdeutlicht werden wie die damit verbundenen Schwierigkeiten und Potentiale, vor allem aber die Lösungsmöglichkeiten, die das „Visionspapier“ anbietet.

3. Die Zukunft der Arbeitswelt – grundlegende Fragen …

Die populär-/wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit der Thematik der „Zukunft der Arbeitswelt“ sind in ihrer Vielzahl und Heterogenität kaum zu überblicken. Um die unterschiedlichen Zugänge in sinnvoller Weise zu erfassen, ohne dabei in eventuell vorschneller Weise Ausschlüsse vorzunehmen, wurde für den Workshop die Herangehensweise gewählt, „Fragestellungen an die Zukunft“ zu formulieren, die aus gewerkschaftlicher Sicht von besonderer Relevanz erscheinen. Im Folgenden werden die Fragestellungen vorgestellt und damit in Zusammenhang stehende Überlegungen skizziert.

Welche Auswirkungen wird die Digitalisierung haben?

Das Schlagwort der Digitalisierung ruft ambivalente Reaktionen hervor. Selbst die Einschätzungen ausgewiesener Expert_innen verlaufen in diametral unterschiedliche Richtungen. Das Spektrum bewegt sich in zahllosen Schattierungen zwischen den entgegengesetzten Polen von dystopischen Weltuntergangsszenerien und utopischen Schilderungen paradiesischer Verhältnisse. Zu hinterfragen gilt es: Ist es das „richtige“, wovor wir uns fürchten? Welche konkreten Maßnahmen können gesetzt werden um für die – zwingend ungewisse – Zukunft gerüstet zu sein?

Wie wird sich zukünftig unsere Arbeitszeit entwickeln?

In der Frage der Arbeitszeit ist eine „Zweiteilung“ der Gesellschaft bemerkbar: Während eine Vielzahl von Arbeitnehmer_innen über stetig zunehmenden Leistungsdruck, stetig steigende Anforderung und damit verbundene wachsende Arbeitszeiten klagt und sich diesen geradezu hilflos ausgeliefert sieht, existiert eine weitere Gruppe, die bewusst Reduzierungen des Arbeitsaufkommens vornimmt und dafür auch bereit ist, finanzielle Einbußen hinzunehmen. Dies ist jedoch abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Bei einer Beleuchtung der konkreten Zeitfrage scheint es somit angezeigt, die Koppelung des Faktors „Zeit“ an den Faktor „Bezahlung“  zu thematisieren.

Wie gestalten und finanzieren wir unseren Sozialstaat?

Sollten die Szenarien – wenigstens teilweise – der Realität entsprechen, wonach auf Grund der Digitalisierung Stellenabbau eintreten wird, erfolgt als nahezu unweigerliche Konsequenz eine zusätzliche Belastung der Sozialsysteme. Selbst ohne diese Kosten würden für zusätzliche Bildungsausgaben (siehe Frage „Bildung für die Zukunft“), einen durch den demographischen Wandel bedingten Mehraufwand in Betreuungseinrichtungen etc. zusätzliche Gelder benötigt.

Bereiche der Berufstätigkeit, die in einem Graubereich zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis angesiedelt sind, müssen in die Systeme von Arbeitsrecht, Steuern und Abgaben in sozial verträglicher Weise eingegliedert werden.

Welche neuen Risiken tun sich auf und welche Sicherungssysteme braucht es?

In der derzeitigen Arbeitswelt erfolgt eine überwältigende Anzahl aller denkbaren Arbeitsschritte bereits digital, somit sind auch Aufzeichnung und Messung stets präsente Faktoren von Arbeitsbeziehungen. Daher muss die Frage der Datensammlung und damit in unmittelbarem Zusammenhang der Datensicherheit gestellt werden.

Neue Formen von Arbeitsverhältnissen (beziehungsweise die Neuorganisierung von Arbeitsverhältnissen) und deren Einbindung in herkömmliche gesetzlich vorgeschriebene Absicherungssysteme müssen geklärt werden. Das Schlagwort der Scheinselbstständigen ist hinlänglich bekannt.

Die Digitalisierung trägt das Potential in sich, zu einer Demokratisierung der Gesellschaft beizutragen. Gleichzeitig gilt es, die gegenteiligen Gefahren nicht außer Acht zu lassen, die beispielsweise Social Media-Instrumente bergen.

Als ein weiterer Aspekt sind starke Anstrengungen darauf zu richten, die sogenannte „Digitale Kluft“, die sich bereits weit geöffnet hat, zu schließen.

Wie müssen wir zukünftig unser Ausbildungs- & Bildungssystem gestalten?

So unsicher sämtliche Entwicklungen und deren Einschätzung sind, so einhellig ist die Übereinstimmung aller Kommentator_innen darüber, dass es vermehrter Anstrengungen im Sektor Bildung bedarf, um gut gerüstet in die Zukunft zu gehen. Die fehlenden Kompetenzen in basalen Fähigkeiten und Kulturtechniken wie lesen, schreiben und rechnen verhindern vielfach den Aufbau weiteren Wissens. Grundfähigkeiten stärken, Lernlust implementieren und immer wieder wachrufen; den Umgang mit und die Handhabung von sogenannten neuen Medien vermitteln; tatsächlich Möglichkeiten für lebenslanges Lernen schaffen muss die Devise lauten.

4. … und Antworten – die Vision

Aus den vorangestellten Überlegungen kristallisiert sich ein Bild allumfassender Veränderungen, die in sämtlichen Bereiche der Gesellschaft in der einen oder anderen Weise Wirkung zeigen werden. Daraus lässt sich der Schluss ableiten, dass auch Neuentwürfe in umfassender Form angedacht werden müssen. Die oben genannten Zitate sind hierbei als Folie zu verstehen, vor deren Hintergrund die Modellierung der Zukunftsszenerie erfolgte.

Drei zentrale Aufgabenfelder stehen im Zentrum der Gestaltungsvision:

  • Arbeit neu denken; Arbeit ist nicht gleich Erwerbstätigkeit! Eine lebensbegleitende Aus- und Weiterbildung ist ebenso Arbeit wie die Sorge um Angehörige, politisches Engagement oder ein Ehrenamt: Wer bestimmt den Wert/die Relevanz von Arbeit? Wie vermeiden wir Erwerbslosigkeit bzw. wie gehen wir damit um?
  • Modifizierung der Arbeitszeit; damit eng verbunden die Frage der Entlohnung
  • Gerechte Verteilung des Gesamtvermögens; die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter, Arbeitsplätze gehen verloren. Wie bewahren wir eine stabile Ökonomie? Soll der „Arbeiter aus Metall“ Lohnsteuer zahlen?

Die in der Folge formulierten Aspekte stellen bedeutende Aktionsfelder politischer Arbeit und gesellschaftlichen Zusammenlebens dar. Jedes bedarf konzentrierter Überlegungen und intensiver Auseinandersetzung, um gezielt die vollinhaltliche Dimension zu erfassen. Gleichzeitig sind Überschneidungen und wechselseitige Beeinflussungen zu berücksichtigen, um das Gesamtbild der „Vision“ nicht aus den Augen zu verlieren. Dementsprechend sind die folgenden Auflistungen zwar – geschuldet der besseren Übersichtlichkeit – in Rubriken gegliedert, schlussendlich aber als Gesamt-Forderungspaket zu interpretieren, dessen Maßnahmen ineinander greifen und sich gegenseitig stützen.

Arbeit neu denken

Das derzeit bestehende Modell der Erwerbsarbeit bedarf einer vollständigen Umgestaltung. Einerseits gilt es, den Begriff „Erwerbsarbeit“ neu zu definieren und „Arbeit“ weiter zu fassen: Neben der „klassischen“, herkömmlichen Erwerbsarbeit (nachfolgend: „berufliche Tätigkeit“) sollen auch Leistungen im Bereich freiwilliger Arbeit (Vereine, sozialer Dienst), der Care-Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege), des politischen Engagements und Bildungsmaßnahmen als Arbeit anerkannt und anhand einer Matrix – einer Art „Lebensarbeitszeitkonto“ – entsprechend entlohnt werden. Der Staat stellt hierbei finanzielle Leistungen in Form einer Basisabsicherung zur Verfügung, dieses Einkommen ist durch die berufliche Tätigkeit erweiterbar.

Als Grundlage für die Aufnahme in ein Register „zulässiger“ Aktivitäten, die anrechenbar sind könnten die Richtlinien zur steuerlichen Absetzbarkeit herangezogen werden.

Das Problem der Erwerbslosigkeit könnte durch die genannten Maßnahmen im Rahmen des „Lebensarbeitszeitkontos“ weitgehend vermieden werden. In Phasen der Absenz aus der beruflichen Tätigkeit bestünde die Möglichkeit, die entsprechenden Stunden durch Intensivierung „anderer Arbeit“ auszugleichen.

So etwa mit Care-Arbeit: unter diesem Begriff werden sämtliche Aufgabenstellungen zusammengefasst, die mit „Sich-Kümmern“ oder „Sich-Sorgen“ zu tun haben: Pflege von Kindern, alten Menschen; Haushaltsarbeit; etc.

Auch Freiwillige soll im Lebensarbeitszeitkonto erfasst werden. Sie kann in einer Vielzahl von Bereichen geleistet werden. Tätigkeiten wie die Mitarbeit bei gemeinnützigen Vereinen (beispielweise „Rotes Kreuz“; „Freiwillige Feuerwehr“) sind damit erfasst.

Ausgangspunkt sämtlicher Überlegungen ist das Bekenntnis zur Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens und dessen barrierefreier Zugänglichkeit für alle hier lebenden Menschen. Von der frühkindlichen Betreuung an ist qualitätsvolle Vermittlung sowohl in Fragen des klassischen Wissenserwerbs (im humboldtschen Sinn), als auch der Erlangung – sozialer – Kompetenzen zu fördern, deutlich über das derzeitige Ausmaß hinaus auszubauen und entsprechend anzuerkennen. Das Erfordernis, Wissen zu erwerben, endet nicht mit der Erfüllung der Ausbildungspflicht oder dem Abschluss eines Studiums. Im Gegenteil: Mit der sich ständig verkürzenden Halbwertszeit des Wissens ist eine aktive Teilnahme am Berufsleben nur möglich, wenn sie von Weiterbildungsmaßnahmen begleitet wird, welche einen integrierten Bestandteil in unserer Lebens(arbeits)zeit einnehmen.

Modifizierung der Arbeitszeit

Die – durch den technologischen Fortschritt historisch notwendige – Anpassung der „Erwerbsarbeitszeit“ geht zwingend mit der Frage nach der entsprechenden Entlohnung einher. Eine deutliche Entlastung des Arbeitsmarkts, verbunden mit einer gesteigerten Lebensqualität und mehr Zeit für die Familie, Bildung und Soziales sind – neben einer gesteigerten Autonomie – mögliche Folgen einer reduzierten „Erwerbsarbeitszeit“. Heute lassen sich Modelle abseits der „Normalarbeitsnorm“ kaum in die bestehenden Sozialversicherungssysteme integrieren. Das finanzielle Überleben bei einer sinkenden Anzahl der bezahlten – also „wertvollen“ – Arbeitsstunden zu sichern, ist integrativer Bestandteil des Modells.

Im Visions-Modell steht den Erwerbstätigen neben den Lohneinkünften aus klassischer Erwerbsarbeit die Basisabsicherung, die sie für Care, freiwillige Arbeit und Bildung erhalten, zur Verfügung.

Gerechte Verteilung des Gesamtvermögens    

Angesichts der nationalen wie globalen massiven Ungleichverteilung von Vermögen ist akuter Handlungsbedarf gegeben. Auf verschiedenen Ebenen sind Maßnahmen der Umverteilung unbedingt notwendig.

Um deren Wirksamkeit sicherzustellen (und jegliche Tendenzen einer nationalen Abschottung hintanzuhalten) ist – keineswegs nur, aber auch – an dieser Stelle die Notwendigkeit des internationalen Austauschs und der transnationalen Zusammenarbeit hervorzuheben.

Steuern auf Profite erscheinen dringend notwendig, um vollständig aus dem Ruder gelaufene Verteilungsmechanismen zu regulieren. Ein seit Jahrzehnten bestehendes System der ungerechten Aufteilung zwischen jenen, die ihre Arbeitskraft einsetzen und jenen, die Gewinne daraus erzielen, muss der Reform zugeführt werden. Parallel dazu darf die Chance nicht verpasst werden, die unzweifelhaften Veränderungen am Arbeitsmarkt in positiver Weise aufzugreifen und sinnvoll zu nutzen. In dem Maße, wie menschliche Arbeitskraft in bestimmten Arbeitsfeldern obsolet wird und damit die bislang übliche Besteuerung der menschlichen Arbeitskraft entfällt, ist es notwendig, andere Formen der Steuerleistung zu implementieren (der jüngst von Bill Gates eingebrachte Vorschlag, die Arbeitsleistung von Robotern einer ähnlichen Besteuerung zuzuführen, wie dies bei menschlicher Arbeitskraft bislang üblich ist, weist in diese Richtung. Das Unterbinden von „Steuerflucht“, eine Vermögens- und Erbschaftssteuer und die Finanztransaktionssteuer seien in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnt.)

Allen drei Bereichen liegt eine wesentliche Basis zugrunde: Die Gesundheit. In diesem Zusammenhang soll ein System zur Anwendung kommen, das auf dem Gedanken der Vorsorge basiert: Zahllose Studien belegen das durch gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen bestehende (Einsparungs-)Potential.

Unabhängig davon ist die in vielen Bereichen hochwertige gesundheitliche Versorgung in Österreich beizubehalten beziehungsweise in jenen Bereichen der Reform und Qualitätssteigerung zuzuführen, die als kritisch zu bewerten sind: Die oftmals anzutreffenden Tendenzen einer Zweiklassenmedizin bedürfen einer dringenden Revision; gerade in ländlichen Regionen ist ein massives Absinken der Versorgungsintensität und damit nahezu unweigerlich verbunden auch der –qualität zu beobachten (fehlende Allgemeinmediziner_innen; Unmöglichkeit der Vergabe von Kassenstellen auf Grund fehlender Bewerbungen). Innovative Lösungsansätze, die auch den im Gesundheitsbereich arbeitenden Menschen die Umsetzung des neuen Arbeitsmodells ermöglichen (Gemeinschaftspraxen etc.) sind zu fördern. Verstärkte Ausbildung, die Nutzung der sich immer weiter entwickelnden Technologie und die professionalisierte Einbindung des Bereichs „Care“ in das Gesundheitswesen eröffnen gerade in diesem Sektor enorme Potentiale.